H._____ unterzeichnete als Beweismittel unter anderem einen WhatsApp-Chatverlauf zwischen ihr und B._____ vom 2. April 2023 sowie die am 31. Mai 2023 angefertigte Skizze von den räumlichen Verhältnissen in der Turnhalle, in welcher der Übergriff vom 2. April 2023 stattgefunden haben soll. 18. Ebenfalls am 28. Juni 2023 fand in P._____ die offizielle Befragung I._____s durch SSI (A. Reding und RA Y. Stadler) statt. I._____ hielt dabei im Wesentlichen an den Schilderungen fest, die sie bereits am 31. Mai 2023 im Rahmen der Vorbesprechung (vgl. Ziff. 16 hiervor) getätigt hatte. Sie unterzeichnete als Beweismittel WhatsApp-Chatverläufe sowie