11. Ebenfalls am 5. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (RA Y. Stadler) und A._____, Urheberin der Meldung vom 21. April 2023 (vgl. Ziff. 6 hiervor). A._____ bestätigte dabei im Wesentlichen ihre Ausführungen gemäss der Meldung vom 21. April 2023, wobei sie ergänzend zu Protokoll gab, die betroffene Turnerin des STV Z._____ habe keine Meldung bei SSI machen wollen, da B._____ im Verein so beliebt sei; sie habe Angst gehabt, bei einer Meldung an allem Schuld zu sein.