9. Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 kommunizierte SSI B._____ die Eröffnung einer Untersuchung gemäss Art. 13 des Verfahrensreglements der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände (VerfRegl-SSI) wegen mutmasslicher "Verletzung der sexuellen Integrität", teilte ihm die wesentlichen Vorwürfe mit und verfügte gestützt auf Art. 5.9 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports von Swiss Olympic (Ethik-Statut) i.V.m Art. 11 Abs. 1 und 2 VerfRegl-SSI seine vorläufige Suspendierung von sämtlichen sportbezogenen Funktionen; diese vorläufige Massnahme wurde in der Folge mit Schreiben vom 25. Mai 2023 aufrechterhalten.