{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-03-14", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-19_2025-03-14.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SGG-2024-E-19---Entscheid-vom-14-03-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "4a1ddcd67ada28b77a584f3994b2e5ac"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.03.2025 SSG 2024/E/19"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 14.03.2025 SSG 2024/E/19"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 14.03.2025 SSG 2024/E/19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:57", "Checksum": "2d3c7099e1651e74767d4e4cabe29e27", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.03.2025 SSG 2024/E/19\n\n9. Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 kommunizierte SSI B._____ die Eröffnung einer\nUntersuchung gemäss Art. 13 des Verfahrensreglements der Stiftung Swiss Sport Integrity\nbetreffend Ethikverstösse und Missstände (VerfRegl-SSI) wegen mutmasslicher \"Verletzung\nder sexuellen Integrität\", teilte ihm die wesentlichen Vorwürfe mit und verfügte gestützt auf\nArt. 5.9 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports von Swiss Olympic (Ethik-Statut) i.V.m Art. 11\nAbs. 1 und 2 VerfRegl-SSI seine vorläufige Suspendierung von sämtlichen sportbezogenen\nFunktionen; diese vorläufige Massnahme wurde in der Folge mit Schreiben vom 25. Mai\n2023 aufrechterhalten.\n\nIm Schreiben vom 1. Mai 2023 wurde B._____ von SSI auch darauf aufmerksam gemacht,\ndass er im Rahmen der Untersuchung zur Mitwirkung verpflichtet sei, es sei denn, er mache\nüberwiegende persönliche oder Drittinteressen geltend. B._____ wurde Gelegenheit\ngegeben, innert einer Frist von sieben Tagen ab Erhalt des Schreibens Beweismittel\neinzureichen; zudem wurde ihm eine 14-tägige Frist angesetzt, um zu den Vorwürfen\nStellung zu nehmen. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass SSI das Untersuchungsverfahren in\nZusammenarbeit mit Rechtsanwältin Yvonne Stadler abwickeln werde.\n\n10. Am 5. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (RA Y. Stadler) und C._____,\nVerantwortliche Kadernachwuchs beim X.____er Turnverband (X._____TV). Neben einem\nAustausch über die verschiedenen Engagements von B._____ im Bereich des Geräteturnens\norientierte C._____ SSI darüber, selber nie negative Erfahrungen mit B._____ gemacht zu\nhaben.\n\n11. Ebenfalls am 5. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (RA Y. Stadler) und\nA._____, Urheberin der Meldung vom 21. April 2023 (vgl. Ziff. 6 hiervor). A._____ bestätigte\ndabei im Wesentlichen ihre Ausführungen gemäss der Meldung vom 21. April 2023, wobei\nsie ergänzend zu Protokoll gab, die betroffene Turnerin des STV Z._____ habe keine Meldung\nbei SSI machen wollen, da B._____ im Verein so beliebt sei; sie habe Angst gehabt, bei einer\nMeldung an allem Schuld zu sein.\n\n12. Am 8. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (A. Reding) und D._____,\nLeiterin im STV Z._____. D._____ berichtete, dass eines der gemäss Meldung vom 21. April\n2023 betroffenen Mädchen um jeden Preis vermeiden wolle, dass seine Eltern von den\nGeschehnissen Kenntnis erhielten. Im Falle des anderen Mädchens seien die Eltern\norientiert.\n\n13. Ebenfalls am 8. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (RA Y. Stadler) und\nE._____, Hauptleiterin der Jungen und Aktiven in der Geräteturnriege U._____ und\nVorstandsmitglied des BTV U._____. E._____, die am Lager in Y._____ (vgl. Ziff. 6 hiervor)\nebenfalls beteiligt gewesen war, berichtete, sie habe im Rahmen dieses Lagers Kenntnis\ndavon erhalten, dass B._____ einer minderjährigen Turnerin unangemessene Bilder\nzugestellt habe und dass A._____ diesbezüglich Meldung erstatten werde (bzw. bereits\nerstattet habe). Sie – E._____ – habe deshalb Bettina Aebi, die Leiterin der Rechtsabteilung\n\n3\ndes STV, kontaktiert. Überdies habe sie mit dem betroffenen Mädchen geredet und gemerkt,\ndass es grosse Angst vor seinen Eltern habe. Das Mädchen meine, selbst schuld daran zu\nsein, dass sie die Bilder und Nachrichten erhalten habe, sie habe B._____ schliesslich gereizt.\nDas Mädchen habe auch Angst, dass es nicht mehr turnen dürfe, wenn die Sache\nherauskomme. Kurz nach dem Y._____er Lager – so E._____ weiter – sei es im STV Z._____\nzu einem Vorfall gekommen. B._____ und F._____ hätten sehr auf das betroffene Mädchen\neingeredet; sie wisse jedoch nicht, was dabei zur Sprache gekommen sei.\n\n14. Ebenfalls am 8. Mai 2023 fand ein Telefongespräch statt zwischen SSI (RA Y. Stadler) und\nG._____, Leiterin der Geräteriege T._____. G._____ gab unter anderem zu Protokoll, sie\nschätze B._____ sehr und ihr seien nie komische Situationen aufgefallen. Sie habe auch von\nTurnerinnen nie etwas Gegenteiliges gehört.\n\n15. Mit (separaten) E-Mails vom 11. Mai 2023 informierte SSI H._____ (geb. 2008) und I._____\n(geb. 2009) – die mutmasslichen Opfer der in den Meldungen vom 21./28. April 2023\ngeschilderten Vorkommnisse – über die Eröffnung einer Untersuchung gegen B._____. SSI\ninformierte H._____ und I._____ ferner darüber, dass eine persönliche Vorbesprechung der\nAngelegenheit in Aussicht genommen werde und orientierte über die Modalitäten\nderselben.\n\n16. Diese persönliche Vorbesprechung fand am 31. Mai 2023 statt, dies unter Beteiligung der\nfallführenden SSI-Vertreterin (A. Reding), H._____ und I._____. Im Rahmen der Besprechung\nschilderte H._____ (unter Anfertigung einer Skizze der räumlichen Verhältnisse in der\nbetreffenden Turnhalle), dass B._____ ihr an einem Trainingswochenende des STV Z._____\nvom 1. und 2. April 2023 am zweiten Tag zwei Mal \"zwischen die Beine\" gefasst habe. Nach\ndiesem Wochenende habe er sie über die sozialen Medien – zunächst über WhatsApp, dann\nüber Snapchat – kontaktiert und ihr in der Folge diverse Fotos geschickt, u.a. mit nacktem\nOberkörper bzw. von seinem Bett aus mit Zwinker-Emoji. I._____ berichtete, B._____ habe\nihr ab Februar 2023 ebenfalls Fotos über Snapchat geschickt; es habe sich zunächst um\nblöde harmlose Fotos mit Filter gehandelt, dann um Oben-ohne-Fotos und schliesslich um\neindeutige Nachrichten.\n\n"}