6. Das damals geltende Verfahrensreglement des Schweizer Sportgerichts vom 1. Juli 2024 (VerfRegl) hält in Art. 24 fest, dass Entscheide des Schweizer Sportgerichts beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) anzufechten sind. Auf diese Rechtsmittelbelehrung wurde in der Mitteilung des Entscheids des Schweizer Sportgerichts vom 3. März 2025 ausdrücklich hingewiesen. Die neue Schiedsordnung des Schweizer Sportgerichts, die am 1. März 2025