Er habe am 11. März 2025 vom Schweizer Turnverband den Entscheid des Schweizer Sportgerichts vom 3. März 2025 zugeschickt bekommen und zum ersten Mal davon erfahren. Erst dann habe er in seinem Spamordner nachgeschaut und ein E-Mail des Schweizer Sportgerichts gefunden. Er macht geltend, dass sein rechtliches Gehör verletzt worden sei. Er habe zwar im Untersuchungsverfahren die E-Mails von SSI erhalten, jedoch seien die E-Mails des Schweizer Sportgerichts jedes Mal im Junkordner gelandet und er habe sie deshalb nicht gesehen. Aus diesem Grund habe er auch nie reagiert und am Verfahren nicht teilgenommen.