2. Des Weiteren setzte das Schweizer Sportgericht die Verfahrenskosten auf CHF 750.00 fest und auferlegte diese vollumfänglich der angeschuldigten Person. Zudem stellte das Schweizer Sportgericht weiter fest, dass aufgrund der Verurteilung der angeschuldigten Person von einer Parteientschädigung abgesehen werde.