4. Die angeschuldigte Person wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut 2022 verpflichtet, auf eigene Kosten ein Coaching im Umfang von fünf Lektionen à mind. 45min zu absolvieren Das Coachingangebot muss von Swiss Sport Integrity genehmigt werden. 5. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt und vollumfänglich der angeschuldigten Person auferlegt. 6. Die weiteren Rechtsbegehren werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz 3. März 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT