1. Die angeschuldigte Person wird mehrerer Verstösse gegen Art. 2.1.4 Ethik-Statut 2022, begangen am 24. Juni 2023, für schuldig erklärt. 2. Die angeschuldigte Person wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. b Ethik-Statut 2022 ab der Zustellung dieses Entscheids für die Dauer eines Jahres von jeglicher Teilnahme an oder Tätigkeit vor Ort bei sportlichen Anlässen, Lagern, Wettkämpfen, Trainings und ähnlichen sportlichen Veranstaltungen gesperrt. 3. Der angeschuldigten Person wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. e Ethik-Statut 2022 eine Geldbusse von CHF 1000.00 auferlegt.