78. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid auch über die Kosten des Verfahrens. 15 79. Der vorliegende Sachverhalt war überschaubar und wies in rechtlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität auf. Die Hauptverhandlung fand als Videokonferenz statt und es mussten keine Zeugen einvernommen werden. Vor diesem Hintergrund sind die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 750.00 festzulegen. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.