die Änderungen der Sportförderungsverordnung: Erläuterungen des Bundesamtes für Sport BASPO vom Januar 2023, S. 18). 73. Das Schweizer Sportgericht weist diesen Antrag von SSI daher ab. 4. Öffentlichkeit und Mitteilungen 74. SSI beantragt, SSI sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid des Schweizer Sportgerichts zu informieren. Zudem sei Swiss Olympic mit dem begründeten Entscheid des Schweizer Sportgerichts zu bedienen. Das Bundesamt für Sport sei mit dem Dispositiv des Entscheids zu bedienen.