Die von SSI beantragte Beschränkung der Sperre auf Anlässe, an welchen (weibliche) Athletinnen teilnehmen können, erweist sich hingegen als nicht praktikabel. In der Realität wäre eine solche Beschränkung sehr schwierig umzusetzen, da auch bei ausschliesslich männlichen Athleten vorbehaltenen Wettkämpfen nicht ausgeschlossen werden kann, dass z.B. weibliche Kampfrichterinnen oder Hilfspersonen vor Ort anwesend sein werden.