13 Dabei hat die angeschuldigte Person den Untersuchungsbericht der SSI sowie den vorliegenden Entscheid durch SSI der/dem betreffenden Coach:in vorzulegen und sich zum Voraus die Geeignetheit des gewählten Coachingangebots von SSI bestätigen zu lassen. Den Nachweis des erfolgreich absolvierten Coachings hat die angeschuldigte Person ebenfalls gegenüber SSI zu erbringen.