63. Das Schweizer Sportgericht hält weiter in Übereinstimmung mit SSI ein Coaching auf eigene Kosten im Umfang von fünf Coaching-Stunden à mind. 45min nach Art. 6.1 Abs. 2 Ethik- Statut für angezeigt. Im Rahmen dieses Coachings soll sich die angeschuldigte Person mit den Grundlagen eines angemessenen Umgangs mit (minderjährigen) Mädchen/Frauen, insbesondere betreffend angemessene Kommunikation ohne sexuell annotierte Inhalte resp. sexueller Gewalt, sowie mit dem eigenen diesbezüglichen Verhalten auseinandersetzen.