Dabei sei er zu verpflichten, den Untersuchungsbericht von SSI sowie den Entscheid des Schweizer Sportgerichts durch SSI der/dem betreffenden Coach:in vorlegen zu lassen, sowie sich zum Voraus die Geeignetheit des gewählten Coachingangebots von SSI bestätigen zu lassen. Die zu verhängende Sperre sei nach Ablauf der einjährigen Mindestdauer nur aufzuheben, sofern die angeschuldigte Person den Nachweis gegenüber SSI erbringt, das Coaching erfolgreich absolviert zu haben. Zur Bemessung der Sanktion führte SSI Folgendes aus: