Die angeschuldigte Person sei zu verpflichten, auf eigene Kosten ein Coaching im Umfang von fünf Lektionen à mind. 45min zu absolvieren, in welchem er sich mit dem angemessenen Umgang mit (weiblichen) Sportlerinnen auseinandersetzt. Dabei sei er zu verpflichten, den Untersuchungsbericht von SSI sowie den Entscheid des Schweizer Sportgerichts durch SSI der/dem betreffenden Coach:in vorlegen zu lassen, sowie sich zum Voraus die Geeignetheit des gewählten Coachingangebots von SSI bestätigen zu lassen.