Für die gleiche Dauer sei der angeschuldigten Person die Teilnahme an Sportveranstaltungen, bei welchen (weibliche) Athletinnen teilnehmen können, zu untersagen. Die angeschuldigte Person sei zu verpflichten, auf eigene Kosten ein Coaching im Umfang von fünf Lektionen à mind. 45min zu absolvieren, in welchem er sich mit dem angemessenen Umgang mit (weiblichen) Sportlerinnen auseinandersetzt.