57. SSI beantragt, es sei der angeschuldigten Person eine Geldbusse in Höhe von mindestens CHF 1'000.00 aufzuerlegen. Weiter sei der angeschuldigten Person für die Dauer von mindestens einem Jahr jegliche Tätigkeit als Wertungs- oder Kampfrichter oder sonstige Hilfeleistungen vor Ort anlässlich von Sportveranstaltungen zu untersagen. Für die gleiche Dauer sei der angeschuldigten Person die Teilnahme an Sportveranstaltungen, bei welchen (weibliche) Athletinnen teilnehmen können, zu untersagen.