52. Dieses Verhalten lässt sich ohne Weiteres unter Art. 2.1.4 Ethik-Statut subsumieren. Namentlich die Äusserungen der angeschuldigten Person stellen berührungsloses Verhalten sexueller Natur ohne Zustimmung der Betroffenen dar, nämlich sexuelle Belästigung und Bemerkungen über körperliche Vorzüge sowie obszöne und sexistische Redensweisen.