50. Die Aussagen der angeschuldigten Person wirken demgegenüber wenig überzeugend. So behauptete er, sich überhaupt nicht an die drei jungen Frauen - von ihm bezeichnenderweise abschätzig "Weiber" genannt - oder seine Gespräche mit ihnen erinnern zu können (bei der Prüfung des Protokolls der Befragung wollte er das Wort "Weiber" durch das "Mädchen" ersetzen, was SSI ihm jedoch nicht gewährte, da dies nicht dem Wortlaut seiner Antworten bei der Befragung entsprach). Er wisse nicht mehr, ob Männer oder Frauen mit ihm eingeteilt gewesen seien.