45. Für eine ausführliche Zusammenfassung der Aussagen der mutmasslichen Opfer und der angeschuldigten Person kann auf die Ausführungen der SSI im Untersuchungsbericht vom 20. August 2024 verwiesen werden. Weiter sind die telefonischen Erstauskünfte der mutmasslichen Opfer zu berücksichtigen. 46. Die angeschuldigte Person blieb der Hauptverhandlung wie dargelegt fern und brachte keine Gegenargumente vor.