43. SSI führte anlässlich der Hauptverhandlung sowie im Untersuchungsbericht vom 2. August 2024 aus, dass die angeschuldigte Person mit ihrem Verhalten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 24. Juni 2023 gegen Art. 2.1.4 Ethik-Statut verstossen habe. Eine weitergehende, detaillierte Begründung bzw. Subsumtion in dieser Hinsicht wurde von SSI nicht vorgetragen.