36. Ist der zeitliche Anwendungsbereich des Ethik-Statuts gegeben, ist in einem weiteren Schritt der Geltungsbereich des Ethik-Statuts in persönlicher Hinsicht zu prüfen. Das Schweizer Sportgericht beurteilt unter anderem diejenigen Verstösse gegen das Ethik-Statut, die von Personen begangen worden sind, für die das Ethik-Statut gilt (Art. 1.1 Abs. 1 Ethik-Statut).