Sodann erscheine glaubhaft, dass die angeschuldigte Person die Mädchen unangemessen mit Blicken gemessen habe, so beispielsweise durch Anstarren des Dekolletés oder des Gesässes. Dies alles habe er im Bewusstsein des jungen Alters der Mädchen sowie des Altersunterschieds zwischen ihnen, sowie des Umstands, den jungen Frauen im Sportkontext hierarchisch übergeordnet zu sein und als deren Ansprechperson zu fungieren, getan. Mit dieser Vorgehensweise habe er bewirkt, dass es den jungen Frauen an diesem Nachmittag zunehmend unwohl geworden sei und sie sich beobachtet und körperlich ausgestellt gefühlt hätten.