der Party am Vorabend gefunden bzw. "aufgerissen" hätten, dass er zu einem der Mädchen bemerkt habe, dass sie die weisse Linie auflecken könne, da sie ja wisse, wie dies gehe, womit er wohl auf Oralverkehr angespielt habe und dass er Bemerkungen bezüglich des Ausschnittes der Mädchen gemacht habe. Sodann erscheine glaubhaft, dass die angeschuldigte Person die Mädchen unangemessen mit Blicken gemessen habe, so beispielsweise durch Anstarren des Dekolletés oder des Gesässes.