23. Die Vorbringen der Antragstellerin basierend auf ihren schriftlichen Eingaben und mündlichen Ausführungen anlässlich der Hauptverhandlung können wie folgt zusammenfasst werden: 1. Vorfall vom 24. Juni 2023 24. SSI erachtet als erwiesen, dass die angeschuldigte Person gegenüber den mutmasslichen Opfern anlässlich des W._____ Kantonalturnfests in der Rolle als brevetierter Wertungsbzw. Kampfrichter und Ansprechperson mehrfach sexuell belästigende Aussagen getätigt 4 Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl).