19. Am 19. Dezember 2024 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung am 9. Januar 2025 um 16.00 Uhr in Form einer Videokonferenz vorgeladen. Ausserdem wurden die Parteien unter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnung der Verhandlung informiert.