17. SSI unterzeichnete die Verfahrensverfügung am 5. Dezember 2024 elektronisch und stellte keine Ergänzungsbegehren. Die angeschuldigte Person liess sich nicht vernehmen. 18. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 verlängerte der Direktor das Verfahren um zwei Monate bis am 3. Februar 2025. Mit Schreiben vom 3. Februar 2025 wurde festgehalten, dass die Verlängerung richtigerweise bis zum 3. März 2025 dauert.