4 10 Arbeitstagen zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren. Weiter wurden die Parteien darüber informiert, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden werde und dass das Urteil nach Massgabe des VerfRegl4 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde. Schliesslich wurde den Parteien Frist gesetzt bis 5. Dezember 2024, um mitzuteilen, ob sie sich mit einer Verlängerung des Verfahrens um zwei Monate einverstanden erklären.