14. Mit Eingabe vom 24. September 2024 teilte SSI mit, dass sie vollumfänglich auf den Untersuchungsbericht vom 20. August 2024 verweise. 15. Am 26. September 2024 bestätigte der Direktor des Schweizer Sportgerichts den Erhalt des Schreibens der SSI vom 24. September 2024, wobei er darauf hinwies, dass die angeschuldigte Person innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht und der STV auf die Teilnahme am Verfahren verzichtet habe. Mit gleichem Schreiben wurden die Parteien ausserdem darüber informiert, dass der vorsitzende Richter und Referent die Leitung des Verfahrens übernehmen werde.