Des Weiteren wurde dem Schweizerischen Turnerverband (STV) als nationaler Sportverband eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung im vorliegenden Verfahren beantragen zu können. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 24. September 2024 das Recht haben würden, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Frist auch für den STV gelte, falls er Parteistellung beantragen würde. 13. Mit E-Mail vom 7. September 2024 verzichtete der STV auf die Konstituierung als Partei.