__ aufzuerlegen. 11. Unter Vorbehalt anderslauter Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zu Gunsten der Stiftung Swiss Sport lntegrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von mindestens CHF 750.00 zu sprechen. 12. Die Stiftung Swiss Sport lntegrity sei anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Stiftung Schweizer Sportgericht zu informieren. 13. Swiss Olympic sei mit dem begründeten Entscheid der Stiftung Schweizer Sportgericht zu bedienen. 14. Das Bundesamt für Sport sei durch die Stiftung Schweizer Sportgericht in Anwendung von Art. 72g Abs. 1 lit.