10. Da sich die angeschuldigte Person nicht zur Möglichkeit der einvernehmlichen Lösung äusserte, eröffnete SSI mit Untersuchungsbericht vom 14. Mai 2024 formell die Untersuchung und setzte der angeschuldigten Person Frist zur Erstattung einer Stellungnahme, welche die angeschuldigte Person ungenutzt verstreichen liess. B. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 11. Am 20. August 2024 ging beim Schweizer Sportgericht ein Untersuchungsbericht von SSI in Sachen SSI und A._____ betreffend Ethikverstösse mit folgenden Rechtsbegehren ein: