9. Während über zwei Monaten erkundigte sich SSI in der Folge wiederholt bezüglich der Rücksendung des ausgefertigten Protokolls bei der angeschuldigten Person. Die angeschuldigte Person verlangte zunächst diverse Änderungen am Protokoll, welche nicht mit den Audioaufnahmen übereinstimmten. Anlässlich der ersten Retournierung des Protokolls war dieses nicht unterschrieben und mit neuen hineingeklebten Textstellen ergänzt. Die zweite Retournierung des Protokolls wurde SSI aufgrund der fehlerhaften Adressierung durch die angeschuldigte Person nicht zugestellt. Das unterzeichnete Protokoll traf schlussendlich am 29. April 2024 bei SSI ein.