205. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Verfahrens, insbesondere weil die Antragstellerin mit dem überwiegenden Anteil ihrer Anträge unterliegt und die angeschuldigte Person seit ihrer gemäss Aussage von N._____ (Vereinspräsident des X._____) anlässlich der Hauptverhandlung durch die Untersuchung von SSI verursachte Kündigung und Freistellung ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben konnte, werden die Kosten der Antragstellerin auferlegt. B. Parteikostenersatz