195. Im Untersuchungsbericht sowie in der Hauptverhandlung beantragte SSI, der angeschuldigten Person einen Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens in der Höhe von CHF 2'000 aufzuerlegen. Zur Begründung bringt SSI im Untersuchungsbericht vor, dass die Vorwürfe gegen die angeschuldigte Person im Wesentlichen bestätigt worden seien und der angeschuldigten Person daher ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens auferlegt werden solle.