über dem Interesse einer während der Dauer des Coachings anhaltenden Sperre als Trainerin (und mit Bezug auf die Tätigkeit als Organmitglied weit darüberhinausgehende Sperre) klar überwiegt. Aus diesen Gründen ist der entsprechende Antrag von SSI ebenfalls abzuweisen. 3. Kosten des Untersuchungsverfahrens vor SSI 194. Gemäss Art. 15 Abs. 2 VerfRegl SSI22 kann SSI vor der rechtsprechenden Instanz Anträge zur Überbürdung der Kosten des Untersuchungsverfahrens an andere Parteien stellen, wobei das Schweizer Sportgericht gemäss Art. 15 Abs. 3 VerfRegl SSI sein Verfahrensreglement anwendet.