Ebenfalls nicht erstellt ist, dass Eltern ihre Kinder aus dem Training mit der angeschuldigten Person herausnahmen. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Schweizer Sportgerichts ebenfalls um ein Indiz dafür, dass die für das Wohlergehen ihrer Kinder prioritär verantwortlichen Eltern hierfür keine dringende Notwendigkeit erblickten und auch keine entsprechenden Verhaltensänderungen der Kinder wahrnahmen. Insgesamt ist der Verstoss gegen Art.