Nach Ansicht des Schweizer Sportgerichts können und dürfen Trainer:innen im Leistungssport strenge Methoden anwenden und auch im Sinne einer strukturierten Leistungssteigerung ein im Vergleich zum Breitensport deutlich höheres Mass an Disziplin und Ordnung einfordern und durchsetzen. Das Training im Leistungssport ist dabei in höchstem Masse anspruchsvoll und naturgemäss auch in jeder Sportart nur für einen Teil von Athlet:innen geeignet, nämlich insbesondere für jene, die sich dem ständigen Vergleich mit Konkurrent:innen aussetzen und auch bereit sind, mit deutlich mehr Niederlagen als Erfolgen umzugehen.