6.2 Ethik-Statut ist festzuhalten, dass der Umgang der angeschuldigten Person mit weinenden minderjährigen Athletinnen die psychische Integrität von (damals) ungefähr zehn- bis zwölfjährigen Kindern verletzte. Nach Ansicht des Schweizer Sportgerichts können und dürfen Trainer:innen im Leistungssport strenge Methoden anwenden und auch im Sinne einer strukturierten Leistungssteigerung ein im Vergleich zum Breitensport deutlich höheres Mass an Disziplin und Ordnung einfordern und durchsetzen.