183. Die angeschuldigte Person führte in ihren Eingaben sowie anlässlich der Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der Frage der Sanktion insbesondere aus, SSI verliere betreffend die beantragten Sanktionen jedes Mass. Der Eindruck von SSI stütze sich in erster Linie auf subjektive anonyme Anschuldigungen sowie auf Aussagen zweier der angeschuldigten Person offen feindlich gesinnten Personen. Hinsichtlich des Berufsverbots verliere SSI kein Wort bezüglich des Verhältnisses des beantragten Berufsverbots mit der verfassungsmässigen Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV. Die angeschuldigte Person habe ihre Ausbildung und ihre