Sie sei daher zu verpflichten, ein dafür geeignetes Coaching in Anspruch zu nehmen (inkl. Begleitung durch eine Coach:in nach Vollendung dieses Coachings und quartalsweiser Rechenschaftsablegung während zwei Jahren ab Wiederaufnahme der Trainerinnentätigkeit). Bis dies erfolgt sei, sei ihr zu untersagen, in der Schweiz minderjährige Athlet:innen zu trainieren und zudem sei die angeschuldigte Person für drei Jahre von jeglicher Organmitgliedschaft im Schweizer Sport zu sperren.