Entsprechend erscheine SSI dringend angezeigt, die Angeschuldigte zu verpflichten, sich diesbezüglich in geeigneter Form und in angemessenem Umfang mit ihren Vorgehensweisen und Werten auseinanderzusetzen, um die notwendige Verbesserung zu erreichen. Sie sei daher zu verpflichten, ein dafür geeignetes Coaching in Anspruch zu nehmen (inkl. Begleitung durch eine Coach:in nach Vollendung dieses Coachings und quartalsweiser Rechenschaftsablegung während zwei Jahren ab Wiederaufnahme der Trainerinnentätigkeit).