SSI erachtet die angeblichen Verstösse der angeschuldigten Person gegen das Ethik- Statut als schwerwiegend. Das Handeln der angeschuldigten Person hinterlasse den Eindruck, als sei sie in Bezug auf Themen wie der Gewährleistung eines angemessenen und zeitgemässen Umgangs mit minderjährigen Athletinnen im Leistungssport, des Erkennens und Respektierens von körperlichen und insbesondere psychischen Grenzen minderjähriger Athletinnen, des Einhaltens angemessener Kommunikationsweisen, des Gewährleistens einer gesunden Trainingskultur und des Anwendens zeitgemässer,