179. Der Tatbestand von Art. 2.1.2 Ethik-Statut stellt einen Verstoss gegen das Ethik-Statut dar (vgl. Art. 2 Ethik-Statut). Gemäss Art. 5.6 Abs. 1 Ethik-Statut spricht das Schweizer Sportgericht im Fall von Ethikverstössen eine angemessene Disziplinarmassnahme aus. 2. Disziplinarmassnahmen und deren Zumessung