175. Ob die angeschuldigte Person gewisse Athletinnen beziehungsweise deren Familien bevorzugt behandelt hat, ist bestritten. SSI bemerkt zudem selber, die dahingehenden Vorwürfe seien etwas unkonkret beziehungsweise teilweise widersprüchlich. Es lasse sich weder ausschliessen noch zweifelsfrei nachweisen, dass einige Athletinnen von der angeschuldigten Person besser behandelt worden seien als andere Athletinnen.