kreten Trainingsmethode äussern, hätte beigebracht werden können. Es liegt auch nicht in der Aufgabe von SSI oder des Schweizer Sportgericht, Standards für Trainingsmethoden festzulegen. Dies ist vielmehr Aufgabe des zuständigen Sportverbands. Zwar hat SSI die Einschätzung der Ressortchefin der Rhythmischen Gymnastik beim STV eingeholt, die erklärte, diese Vorgehensweise werde vom STV nicht unterstützt, doch handelt es sich dabei nicht um eine offizielle Richtlinie des STV. Ferner ist aus den ins Recht gelegten Akten zu schliessen, dass die angeschuldigte Person diese Trainingsmethode bereits über Jahre angewendet hatte.