164. SSI ist beizupflichten, dass es verheerende körperliche und geistige Folgen mit sich bringen kann und dabei sowohl die psychische als auch die physische Integrität betroffen beziehungsweise beeinträchtigt sein können, wenn die Thematik des Körpergewichts von einer Trainerin in einem unpassenden Rahmen und ohne jegliche Sensibilität auf die vulnerablen, heranwachsenden minderjährigen Athletinnen angegangen wird. In casu ist jedoch aufgrund zahlreicher Gegenaussagen weder erstellt, dass die von SSI der angeschuldigten Person vorgeworfenen Äusserungen tatsächlich so fielen beziehungsweise in schädlichem Aus-