SSI gelang es allerdings weder zu substantiieren, dass diese Äusserung wiederholt erfolgt noch, dass diese Aussage beim entsprechenden Kind eine einer Verletzung der psychischen Integrität entsprechenden Reaktion und Verhaltensänderung ausgelöst hat. Schliesslich ist das Schweizer Sportgericht der Ansicht, dass sich diese einzelne Äusserung für sich betrachtet angesichts der umfassenden Trainingsumfänge im Leistungssport noch im menschlich vertretbaren Rahmen bewegt.