Einzig eine der unbestrittenen Äusserungen der angeschuldigten Person, nämlich "ich kann mir nicht vorstellen, dass du gut in der Schule bist", ist nach Ansicht des Schweizer Sportgerichts als problematisch einzustufen, weil sie geeignet ist, bei der angesprochenen Athletin Minderwertigkeitsgefühle auszulösen. SSI gelang es allerdings weder zu substantiieren, dass diese Äusserung wiederholt erfolgt noch, dass diese Aussage beim entsprechenden Kind eine einer Verletzung der psychischen Integrität entsprechenden Reaktion und Verhaltensänderung ausgelöst hat.